Krebs ist die häufigste Todesursache am Arbeitsplatz in der Europäischen Union, angeführt von Lungenkrebs. Trotzdem weigerte sich die EU-Kommission bisher unverständlicherweise, Abgase von Dieselmotoren in den Geltungsbereich der Krebsrichtlinie aufzunehmen. Eine große Mehrheit im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments bessert nun nach und legt einen Arbeitsplatzgrenzwert fest, der dem deutschen Grenzwert folgt. Rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer in Europa, in Lagerhallen, im Bergbau oder im Güterverkehr sind so künftig besser vor Dieselemissionen geschützt.