Entsandte Beschäftigte – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb des Landes arbeiten, in dem sie normalerweise tätig sind – werden mit diesen Vereinbarungen besser vor Ausbeutung geschützt. Das Europäische Parlament wird am Dienstag, 29. Mai 2018,

voraussichtlich das Verhandlungsergebnis zur Neufassung der sogenannten Entsenderichtlinie bestätigen.

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