Am 28.02.2018 gab es eine erste Einigung zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie. Bei den Trilog-Verhandlungen zwischen der bulgarischen Ratspräsidentschaft, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gab es einen Etappensieg bei wichtigen Eckpunkten, insbesondere bei der Anwendung von regionalen und branchenspezifischen Tarifverträgen auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Ergebnis ist zwar noch keine endgültige Einigung, aber die Parteien sind in zentralen Punkten einer Meinung, was die Marschrichtung für die nun folgenden Detaildiskussionen festlegt. So soll in der Richtlinie festgeschrieben werden, dass Kosten für Spesen und Unterkunft bei einer Entsendung nicht mehr aus eigener Tasche beglichen werden. Das Geld hierfür wird jetzt zusätzlich zum Lohn gezahlt. Dazu können jetzt auch Zulagen, Risikozuschläge und das 13. Monatsgehalt gezahlt werden. Das bestätigt nicht zuletzt auch die Regeln des deutschen Arbeitsmarkts. Meine Position zur Entsenderichtlinie findet ihr hier:

http://spe.e-fork.net/…/downlo…/sd_popa_faire_arbeit_web.pdf